

Bezirksschornsteinfegermeister
Gebäudeenergieberater i. HW
Lothar Schmidt
Hochstr. 12
D-
Telefon 0521-
Fax 0521-
Mobil 0151-
Mitarbeiter Herr Christoph Nielen
Bei kurzfristigen Terminabsprachen in der Zeit von 7.30 bis 15.00Uhr erreichbar unter:
Mobil 0160-
2008 Lothar Schmidt


Neues Schornsteinfegergesetz
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchHwG) werden ab dem 28.11.2008 die gesetzlichen Grundlagen für Schornsteinfegerarbeiten neu geregelt.
Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen hiermit kurz vorstellen:
Als Grundstückseigentümer werden sie zukünftig besonders in die Pflicht genommen,
in dem Sie die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen
Kehr-
Ab dem 1.1.2013 besteht weiterhin die Möglichkeit, mich als Schornsteinfeger für
die Kehr-
Da zu befürchten ist, dass durch diesen Wettbewerb die Feuersicherheit leiden könnte,
wird die Feuerstättenschau (Prüfung der Feuerungsanlagen auf Betriebs-
Diese Feuerstättenschauen, die baurechtlichen Prüfungen und die Überwachung der Eigentümerpflichten sind dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Ich hoffe allerdings, dass wir auch weiterhin umfassend für Sie tätig sein dürfen und möchten Ihnen schon heute anbieten, nicht nur gesetzlich vorgegebenen Arbeiten fachgerecht auszuführen und Sie bei der Fristenüberwachung zu entlasten, sondern wir möchten auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Beheizung, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes sein.
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