2008 Lothar Schmidt

Die neue Bundeskehr-
Das neue Bundesimmissionsschutzgesetz (Inkrafttreten am 22.03.2010)

Neues Schornsteinfegergesetz
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerks-
Als Grundstückseigentümer werden Sie zukünftig besonders in die Pflicht genommen,
in dem Sie die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen
Kehr-
Ab dem 1.1.2013 haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mich als Schornsteinfeger wie
gewohnt für die Kehr-
Meine Bücher werden regelmäßig vom Amt überprüft. Bei Unregelmäßigkeiten muß ich mit hohen Strafen rechnen. Falls Sie mir die regelmäßige Durchführung der Arbeiten nicht in dem von mir angegebenen Zeitraum nachweisen, bitte ich Sie deshalb um Ihre Verständnis, dass ich das Amt unterrichten muss. Eine sogenannte Ersatzvornahme mit allen Bescheiden kann dann schnell, mit 500€ und mehr an Kosten verbunden sein. Werden die Arbeiten weiter von mir durchgeführt, kümmere ich mich wie bisher für einen Bruchteil der o.g. Summe um die Einhaltung der Fristen durch eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten.
Da zu befürchten ist, dass durch diesen Wettbewerb die Feuersicherheit leiden könnte,
wird die Feuerstättenschau (Prüfung der Feuerungsanlagen auf Betriebs-
Diese Feuerstättenschauen, die baurechtlichen Prüfungen und die Überwachung der Eigentümerpflichten sind dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.
Ich hoffe, dass wir auch weiterhin wie in gewohnter Weise, für Sie tätig sein dürfen und möchten Ihnen schon heute anbieten, neben der fachgerechten Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten, Sie auch bei der Fristenüberwachung zu entlasten. Wir möchten auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Beheizung, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes sein.
Für alle meine Kunden besteht die Möglichkeit mir durch eine formlose Email einen Auftrag für die weitere Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten auch über 2013 hinaus zu senden.

Lothar Schmidt
Hochstr. 12
D-
Telefon 0521-
Fax 0521-
Mobil 0151-
Mitarbeiter
Für Terminabsprachen erreichbar Montag bis Freitag 7.30 bis 15.00Uhr
Herr
Christoph Nielen
Mobil 0160-

