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2008 Lothar Schmidt

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Neues Schornsteinfegergesetz

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

 

mit Einführung des neuen Schornsteinfegerhandwerks-gesetzes (SchHwG) werden ab dem 28.11.2008 die gesetzlichen Grundlagen für Schornsteinfegerarbeiten neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen:

 

Als Grundstückseigentümer werden Sie zukünftig besonders in die Pflicht genommen, in dem Sie die Verantwortung für die fristgerechte Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Kehr- u. Messtätigkeiten auferlegt bekommen.

 

Ab dem 1.1.2013 haben Sie weiterhin die Möglichkeit, mich als Schornsteinfeger wie gewohnt für die Kehr- und Messtätigkeiten zu beauftragen. Die heutigen Bezirksschornsteinfegermeister heissen dann bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger und sind für die Überwachung der Eigentümerpflichten in ihrem Kehrbezirk verantwortlich und führen darüber Buch.

 

Meine Bücher werden regelmäßig vom Amt überprüft. Bei Unregelmäßigkeiten muß ich mit hohen Strafen rechnen. Falls Sie mir die regelmäßige Durchführung der Arbeiten nicht in dem von mir angegebenen Zeitraum nachweisen, bitte ich Sie deshalb um Ihre Verständnis, dass ich das Amt unterrichten muss. Eine sogenannte Ersatzvornahme mit allen Bescheiden kann dann schnell, mit 500€ und mehr an Kosten verbunden sein. Werden die Arbeiten weiter von mir durchgeführt, kümmere ich mich wie bisher für einen Bruchteil der o.g. Summe um die Einhaltung der Fristen durch eine fachgerechte Ausführung der Arbeiten.

 

Da zu befürchten ist, dass durch diesen Wettbewerb die Feuersicherheit leiden könnte, wird die Feuerstättenschau (Prüfung der Feuerungsanlagen auf Betriebs- u. Brandsicherheit) von derzeit alle 5 Jahre auf 2 x in 7 Jahren (Bestellungszeitraum der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger) verkürzt.

 

Diese Feuerstättenschauen, die baurechtlichen Prüfungen und die Überwachung der Eigentümerpflichten sind dem Bezirksschornsteinfegermeister bzw. bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorbehalten.

 

Ich hoffe, dass wir auch weiterhin wie in gewohnter Weise, für Sie tätig sein dürfen und möchten Ihnen schon heute anbieten, neben der fachgerechten Ausführung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeiten, Sie auch bei der Fristenüberwachung zu entlasten. Wir möchten auch in Zukunft Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der Beheizung, der Energieeinsparung und des Umweltschutzes sein.

 

Für alle meine Kunden besteht die Möglichkeit mir durch eine formlose Email einen  Auftrag für die weitere Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten auch über 2013 hinaus zu senden.

 

 

 

 

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Lothar Schmidt

Hochstr. 12

D-33615 Bielefeld

 

Telefon  0521-7709231

Fax        0521-7709232

Mobil      0151-50366792

lotharschmidt@gmx.net

 

Mitarbeiter

 

Für Terminabsprachen erreichbar Montag bis Freitag 7.30 bis 15.00Uhr

 

Herr

Christoph Nielen

 

Mobil       0160-98719133

 

Das Team

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